Über uns
Über uns
Das bieten wir Kirchengemeinden:
Verbleib der Trägerschaft bei der Kirchengemeinde
Zusammenarbeit mit allen relevanten Dienstleistungsbereichen des Kirchengemeindeamtes Nürnberg (Bauabteilung, Personalabteilung, Finanzbuchhaltung und bei Bedarf mit allen anderen Fachabteilungen des Kirchengemeindeamtes.)
Enge Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung mit dem Pfarrer *in und dem Kirchenvorstand / Kita-Ausschuss
Die Übernahme von geschäftsführenden Trägeraufgaben erfolgt nach unterschiedlichen Leistungspaketen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem unverbindlichen Beratungstermin.
Das sind wir
Wir sehen als Geschäftsführende und Sachbearbeiter*innen unseren Auftrag im Besonderen darin, den Evangelischen Kirchengemeinden ein kompetenter und stets zuverlässiger Ansprechpartner in allen Fragen zum Thema Kindertagesstätten zu sein.
Die Kita-Verwaltung ist als Abteilung im Evang. Kirchengemeindeamt Nürnberg angesiedelt. In der Regel erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr.

Wir sind für Sie da


Diakon Jan Wellhöner
Geschäftsführung
Tel: 0911 / 214‑1173
Fax: 0911 / 214‑1170
jan.wellhoener@elkb.de


Stefanie Hochberger
Sachbearbeitung
Tel: 0911 / 214‑1177
Fax: 0911 / 214‑1170
stefanie.hochberger@elkb.de
Das ist uns wichtig / Dafür stehen wir
Die Grundwerte des evangelischen Glaubens zur Führung einer Kindertagesstätte sind uns selbstverständlich.
Dabei basiert unsere grundlegende Wertehaltung auf dem christlichen Menschenbild, dass den Menschen als ein von Gott geliebtes, einzigartiges Wesen in seiner ganzen Vielfalt und Besonderheit beschreibt.
Die in der heutigen Zeit immer komplexer werdenden Trägeraufgaben übernehmen wir in voller Verantwortung, stets darauf bedacht die Einzigartigkeit der Kirchengemeinde und der Kindertagesstätte zu respektieren. Wegweisende Entscheidungen werden in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen vor Ort geführt. Eine offene und transparente Gesprächskultur, durchlässige Informationsflüsse und eine wertschätzende Feedbackkultur ist unsere Arbeitsgrundlage.
Diese sind auch die Basis einer gelingenden Zusammenarbeit mit den Leitungen. Dazu gehören regelmäßige Dienstbesprechungen vor Ort, Gesamtdienstbesprechungen aller Leitungen des Verbundes, Möglichkeiten des kollegialen Austausches und das gemeinsame Erarbeiten und Fortschreiben von konzeptionellen Standards.
Wir arbeiten in einem Netzwerk von Kooperationspartnern und beteiligen uns ebenfalls aktiv in Arbeitskreisen und Foren zur qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesstättenarbeit auf kirchlicher und kommunaler Ebene. Wichtige Partner sind dabei u.a. das Jugendamt der Stadt Nürnberg und des Nürnberger Landes, sowie des Evangelischen Kitaverbands Bayern e.V..
Mit unserem Angebot haben Kirchengemeinden die Möglichkeit sich auf die zentralen Aufgaben einer Kindertagesstätte zu konzentrieren: Die ihnen anvertrauten Kinder in einer Atmosphäre von Vertrauen, Zuwendung und Sicherheit in der Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und zu stärken. Darauf basierend kann der gesetzliche Bildungs- und Betreuungsauftrag durch qualitative Angebote und Konzepte umgesetzt werden.
So funktioniert die Zusammenarbeit
1. Kirchengemeindeamt und Kirchengemeinde schließen einen Kooperationsvertrag. In diesem wird geregelt:
- Die Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte/n verbleibt bei der Kirchengemeinde.
- Die Kirchengemeinde beauftragt das Kirchengemeindeamt mit der Geschäftsführung und Verwaltungssachbearbeitung der Kindertagesstätte/n.
- Die Kirchengemeinde entrichtet einen finanziellen Beitrag ans Kirchengemeindeamt.
- Der KitaA unterstützt und fördert die Arbeit der Einrichtungen, vertritt deren Interessen im Kirchenvorstand und gibt Anregungen zur Weiterentwicklung.
- Der/die Geschäftsführer/in gehört dem Ausschuss als ständiges Mitglied ohne Stimmrecht an.
- Der/die Geschäftsführer/in ist Dienstvorgesetzte/er (Dienst- und Fachaufsicht) des Personals der Kindertagesstätte.
- Der/die Geschäftsführer/in trägt die Verantwortung für den Betrieb und die finanziellen Angelegenheiten der Kindertagesstätte im Rahmen der Haushaltsansätze und der Beschlüsse des Kirchenvorstands, einschließlich der Stellung von Zuschuss- und Förderanträgen.
- Der/die Geschäftsführer/in vertritt die Trägerinteressen nach innen und außen
- PfarrerInnen und Kirchenvorstände werden entlastet.
- Einrichtungsleitungen haben klare AnsprechpartnerInnen.
- Alle gesetzlichen Förderkriterien werden eingehalten.
- Einheitliche Standards können eingeführt werden. Dabei gilt: Soviel Individualität wie möglich, soviel Vereinheitlichung wie nötig!
- Vernetzung von Kirchengemeinde und Kita bleibt erhalten, kann individuell gestaltet und inhaltlich verstärkt werden.
- Die Trägerschaft erfährt eine Professionalisierung.
- Strukturen und Entscheidungsprozesse werden verschlankt
So funktioniert die Zusammenarbeit
1. Kirchengemeindeamt und Kirchengemeinde schließen einen Kooperationsvertrag. In diesem wird geregelt:
- Die Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte/n verbleibt bei der Kirchengemeinde.
- Die Kirchengemeinde beauftragt das Kirchengemeindeamt mit der Geschäftsführung und Verwaltungssachbearbeitung der Kindertagesstätte/n.
- Die Kirchengemeinde entrichtet einen finanziellen Beitrag ans Kirchengemeindeamt.
- Der KitaA unterstützt und fördert die Arbeit der Einrichtungen, vertritt deren Interessen im Kirchenvorstand und gibt Anregungen zur Weiterentwicklung.
- Der/die Geschäftsführer/in gehört dem Ausschuss als ständiges Mitglied ohne Stimmrecht an.
- Der/die Geschäftsführer/in ist Dienstvorgesetzte/er (Dienst- und Fachaufsicht) des Personals der Kindertagesstätte.
- Der/die Geschäftsführer/in trägt die Verantwortung für den Betrieb und die finanziellen Angelegenheiten der Kindertagesstätte im Rahmen der Haushaltsansätze und der Beschlüsse des Kirchenvorstands, einschließlich der Stellung von Zuschuss- und Förderanträgen.
- Der/die Geschäftsführer/in vertritt die Trägerinteressen nach innen und außen
- PfarrerInnen und Kirchenvorstände werden entlastet.
- Einrichtungsleitungen haben klare AnsprechpartnerInnen.
- Alle gesetzlichen Förderkriterien werden eingehalten.
- Einheitliche Standards können eingeführt werden. Dabei gilt: Soviel Individualität wie möglich, soviel Vereinheitlichung wie nötig!
- Vernetzung von Kirchengemeinde und Kita bleibt erhalten, kann individuell gestaltet und inhaltlich verstärkt werden.
- Die Trägerschaft erfährt eine Professionalisierung.
- Strukturen und Entscheidungsprozesse werden verschlankt
Unsere Einrichtungen
Ihr Weg zu uns
Sie sind an einer Stelle in unserem Kindertagesstättenverbund interessiert? Dann schauen Sie doch mal bei unseren offenen Stellen vorbei oder schreiben Sie uns eine Initiativbewerbung.